Behandlung : 6'te Lebensjahr bis zur Volljährigkeit

 

Wir setzen rechtzeitig mit einer Therapie ein, um Zahnfehlstellungen zu regulieren und die Zahngesundheit Ihrer Kinder so dauerhaft zu bewahren. Hier sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Da die Gesetzlichen Krankenversicherungen die Behandlung nur bis vor Vollendung des 18 Lebensjahres übernehmen, sollten Sie rechzeitig mit Ihrem Kind einen Termin ausmachen.

Der beste Zeitpunkt, um möglichst noch viel mit dem Wachstum arbeiten zu können, ist zwischen dem 6-9 Lebensjahr. Natürlich ist auch später noch eine Behandlung möglich, allerdings mit möglichen Einschränkungen.

 

Gesetzlich Versicherte:

 

Hier sind wir an die Einstufungen der Kieferorthopädischen-Indikations-Gruppen ( KIG ) gebunden. Die Einstufung geht von 1-5. Stufe 1-2 sind leichte Fehlstellungen, die Ihre Versicherung leider nicht trägt. Stufe 3-5 sind schwere Fehlstellungen die Ihre Versicherung trägt. Hierbei zahlt Ihre Versicherung 80% der Behandlung dierekt an uns, 20% sind Ihr Eigenanteil. Bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung, zahlt Ihnen Ihre Krankenkasse den Eigenanteil zurück. Beim zweiten Kind beträgt Ihr Eigenanteil nur noch 10%.

 

Private Krankenversicherungen:

 

Hier ist die Beteiligung Ihrer Versicherung abhängig von Ihrem gewählten Tarif. Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen weiter.

 

Unabhängig von Ihrer Versicherung helfen wir Ihnen bei allen Fragen und Formalitäen gerne weiter. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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